Mindeststeuer-Rechtsrahmen überarbeiten!
24.03.2025
Die IHK-Organisation hat sich zusammen mit den anderen Spitzenverbänden der gewerblichen Wirtschaft an die Generaldirektion für Steuern und Zollunion (TaxUD) gewandt und u. a. eine Aussetzung der Mindeststeuer von 15 Prozent gefordert. Die Bemühungen der Kommission um eine Vereinfachung des europäischen und internationalen Steuerrechts werden unterstützt. Hintergrund: Das Ertragssteuerrecht hat sich in den vergangenen Jahren stetig verkompliziert. Dies ist der Einführung zweier Steuervermeidungs-Richtlinien (ATAD), dem (öffentlichen) Country-by-Country-Reporting (PCbCR) und zahlreichen Überarbeitungen der EU-Amtshilfe-Richtlinien (DAC) geschuldet. Nun kommt, auch in Folge von OECD-BEPS, noch die EU-Mindeststeuer hinzu und das, obwohl eine Umsetzung in den USA ungewiss erscheint. Die EU-Kommission wird aufgefordert, die weitere Umsetzung der beschlossenen Richtlinie auszusetzen.