Aktuelles

Kennzahl: 17.3423

Mit Ideen, Mut und Tatkraft die Zukunft gewinnen

IHK: „Zukunftspakt Saar“ soll neue Impulse für Wachstum und
Beschäftigung schaffen

21.04.2005

Die IHK ruft nach eingehenden Beratungen in Präsidium und Vollversammlung dazu auf, im Saarland einen Zukunftspakt zu schließen, der neue Impulse für Wachstum und Beschäftigung schaffen soll. Paktpartner sollen Landesregierung, Kommunen und die Spitzenorganisationen von Wirtschaft und Arbeitnehmern sein. In dem Pakt sollen sich alle Partner dazu verpflichten, substanzielle Beiträge zur Aufwertung des Standortes zu leisten.

Die bisher in der Standortpolitik erzielten Fortschritte reichen aus Sicht der IHK noch nicht aus, den wirtschaftlichen Aufholprozess des Landes ausreichend zu stützen. Eine gemeinsame Initiative „Zukunftspakt Saar“ könnte wesentlich dazu beitragen, die Wachstumskräfte und damit zugleich auch die Steuerkraft zu stärken. Sie würde zudem deutlich machen, dass unser Land die Möglichkeiten der Hilfe zur Selbsthilfe umfassend nutzt.

Tragende Elemente des Saar-Pakts sollten aus Sicht der IHK sein:

1. Saarland als Modellland für mehr wirtschaftliche Freiheit
Die Landesregierung stellt im Verbund mit den Kreisen und Kommunen sicher, dass das Land bei Deregulierung, Privatisierung und Bürokratieabbau im Reigen der Länder weiter Vorreiter bleibt. Ziel ist es, das Saarland als Modellland für wirtschaftliche Freiheit zu profilieren. Das Hesse-Gutachten hat hierzu Vorschläge (etwa zweistufiger Verwaltungsaufbau) gemacht, die in die richtige Richtung gehen. Sie werden zügig umgesetzt.

Die Spitzenorganisationen der Wirtschaft legen in Ergänzung dazu Vorschläge vor, die darauf zielen, das Saarland zum Bundesland mit der effizientesten Verwaltung, mit den kürzesten Genehmigungsdauern und der geringsten Regulierungsdichte zu entwickeln.

Da der Handlungsspielraum im Saarland selbst aufgrund der engmaschigen Gesetzgebung des Bundes äußerst begrenzt ist, setzt sich das Land beim Bund dafür ein, Öffnungs- und Experimentierklauseln in entsprechende Bundesgesetze (z. B. Arbeitszeitgesetz, Kündigungsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung) aufzunehmen.

2. Senkung der Gewerbesteuerhebesätze
Landesregierung und Kommunen treffen auf der Grundlage eines gemeinsamen Finanzierungskonzepts eine verbindliche Vereinbarung, die Gewerbesteuerhebesätze im Saarland mindestens so weit abzusenken, dass sie das durchschnittliche Niveau vergleichbarer Städte und Gemeinden in Deutschland nicht überschreiten. Diese Vereinbarung bleibt so lange in Kraft, bis im Rahmen einer großen Unternehmensteuerreform die Gewerbesteuer bundesweit abgeschafft und durch eine andere Form der Gemeindefinanzierung ersetzt wird.

Nach dem vorzeitigen Auslaufen des Landesprogramms zur Gewerbesteuersenkung hat die überwiegende Mehrzahl der Kommunen die Hebesätze um 22 Prozentpunkte oder mehr heraufgesetzt; dies trotz eines erheblichen Anstiegs der Einnahmen aus dieser Steuer. Für die Saarwirtschaft bedeutet die Anhebung der Sätze eine Mehrbelastung in der Größenordnung von 10 Millionen Euro. Gemessen am Bundesdurchschnitt wächst die steuerliche „Sonderlast“ damit auf weit mehr als 20 Millionen Euro an. Den Großteil dieser Last tragen mittelständische Betriebe (zurzeit über 7 000). Die überhöhten Hebesätze wirken sich im Ergebnis negativ auf die Eigenfinanzierungsspielräume der Unternehmen und damit auf Investitionen und Beschäftigung aus. Zudem erschweren sie das Ansiedlungsgeschäft.

3. Vorfahrt für Investitionen und Wirtschaftsförderung
Die Landesregierung setzt ihren Kurs zur Konsolidierung der Landesfinanzen konsequent fort. Dabei sind schmerzhafte Opfer für die öffentlich Bediensteten ebenso unvermeidbar wie starke Einschnitte bei den freiwilligen Leistungen. Nur über eine drastische Rückführung der konsumtiven Ausgaben lässt sich ausreichender Spielraum für Zukunftsinvestitionen und Wirtschaftsförderung schaffen. Die Investitionsquote wird mindestens auf dem derzeitigen Niveau gehalten.

Die Landesregierung sagt verbindlich zu, ihre Programme zur Investitions- und Mittelstandsförderung finanziell so auszustatten, dass alle Förderanträge der Unternehmen in vollem Umfang bedient werden können. Eine wirksame Mittelstandsförderung (Zuschüsse, Bürgschaften, Beteiligungen) ist angesichts der schwieriger gewordenen Kreditfinanzierung und der sehr knappen Eigenmittel der Unternehmen wichtiger denn je. Überdies steht das Saarland auch in der Wirtschaftsförderung in einem Standortwettbewerb mit allen übrigen Bundesländern.

Die Spitzenorganisationen der saarländischen Wirtschaft engagieren sich – in enger Zusammenarbeit mit der Landesregierung – noch stärker als bisher in der Förderung von Unternehmensgründungen und in der Unterstützung mittelständischer Unternehmen bei Innovation, Qualifizierung und Markterschließung. Ziel ist es, die Unternehmerlücke im Saarland innerhalb eines Jahrzehnts schrittweise zu schließen und den Mittelstand im Land weiter zu stärken.

4. Investitionsoffensive der saarländischen Kommunen
Die Kommunen investieren künftig wieder mehr in den Ausbau und die Qualität der wirtschaftsnahen Infrastruktur, insbesondere auch in die Wiederbelebung der Innenstädte und Ortskerne. Zur Finanzierung sparen sie in den kommenden Jahren verstärkt bei den konsumtiven Ausgaben, nutzen Wirtschaftlichkeitsreserven (z. B. im Bereich der Schwimmbäder) und entwickeln arbeitsteilige Konzepte mit benachbarten Kommunen.

Im Bereich der Entsorgung stellen die Kommunen sicher, dass der EVS alle Möglichkeiten zur weiteren Verbesserung der Wirtschaftlichkeit konsequent ausschöpft. Aus der Sicht der IHK führt kein Weg daran vorbei, die Chancen, die strategische Partnerschaften mit anderen Entsorgungsunternehmen bieten, ohne ideologische Vorbehalte zu prüfen und zum Vorteil der Gebührenzahler dann auch zu nutzen. Die Abwassergebühren liegen hierzulande seit Jahren deutlich über dem Niveau der anderen Bundesländer; in den nächsten Jahren droht ein weiterer Anstieg. Die bisher eingeleiteten Maßnahmen sind erste notwendige Schritte, aber bei weitem nicht ausreichend.

5. Verlängerung der „Chancengarantie“ bis 2008
Die Organisationen der Wirtschaft weiten ihre im Ausbildungspakt Saar gegebene Zusage, jedem ausbildungswilligen und -fähigen Jugendlichen eine Ausbildungschance zu bieten, bis auf das Jahr 2008 aus. Die Arbeitnehmerorganisationen unterstützen künftig den Ausbildungspakt Saar. Die Partner setzen sich gemeinsam dafür ein, die Qualifizierungsangebote für benachteiligte und lernschwache Jugendliche zu erweitern und die Hürden insbesondere für kleinere Ausbildungsbetriebe zu senken. Die Landesregierung setzt ihre Qualitätsoffensive an den Schulen forciert fort – auch mit dem Ziel, die Ausbildungsfähigkeit der Jugendlichen nachhaltig zu verbessern.

Wenn es gelingt, die Spitzenposition des Landes bei der Ausbildungsplatzdichte zu festigen, dann ist das zugleich ein wichtiger Beitrag zur Wachstumsvorsorge. Denn die Verfügbarkeit an qualifizierten Fachkräften bestimmt künftig mehr denn je die Wachstumschancen einer Region.

6. Innovationsstrategie mit zusätzlichem Schwerpunkt „ Innovative Produktionstechnik“
Die Landesregierung ergänzt ihre Innovationsstrategie um den Schwerpunkt „Ingenieurausbildung und innovative Produktionstechnik“. Sie entwickelt gemeinsam mit Hochschulen und Wirtschaft ein Konzept, das einerseits eine Bündelung und Ergänzung der Forschungskapazitäten in diesem Bereich vorsieht und andererseits gewährleistet, dass die saarländischen Hochschulen künftig in ausreichendem Maße qualifizierte Ingenieure ausbilden. Die Organisationen der Wirtschaft engagieren sich mit Eigenbeiträgen für die Umsetzung dieses Konzepts.

7. Zahl der Feiertage auf Bundesdurchschnitt verringern
Die Landesregierung schafft die gesetzlichen Voraussetzungen dafür, dass ab dem Jahr 2006 zwei Feiertage entfallen. Zugleich starten Landesregierung, Arbeitnehmer- und Wirtschaftsorganisationen eine gemeinsame Initiative zur Verkürzung der Krankheitsdauern im Saarland.

Konkret schlägt die IHK vor, den 15. August (Mariä Himmelfahrt) und Fronleichnam als gesetzliche Feiertage zu streichen. Das Saarland würde dann bei der Zahl der Feiertage in etwa im Durchschnitt der Bundesländer liegen. Christlich Gläubige sollten weiterhin die Möglichkeit haben, diese Tage als kirchliche Feiertage zu begehen. Abhängig Beschäftigte müssten dazu allerdings einen Tag unbezahlt frei nehmen. Diese Regelung, die in Bayern bereits gesetzlich verankert ist, sollte auch im Saarland eingeführt werden.

8. Mehr Bündnisse für Arbeit auf betrieblicher Ebene
Die Paktpartner ermuntern und unterstützen die Unternehmen im Saarland, auf betrieblicher Ebene Bündnisse für Arbeit zu vereinbaren, die zusätzliche Investitionen im Saarland rentabel machen und Beschäftigung ausweiten oder sichern. Zur Umsetzung der Maxime „Vorfahrt für Arbeitsplätze“ sind dabei insbesondere auch längere Arbeitszeiten ohne (vollen) Lohnausgleich geeignet. Das würde die Arbeitskosten senken ohne die Arbeitseinkommen zu schmälern.

Es zählt zu den Stärken unseres Landes, die Kräfte zu bündeln und auf ein gemeinsames Ziel zu fokussieren. Der Ausbildungspakt Saar hat erst kürzlich nochmals gezeigt, dass gemeinsames Handeln zum Erfolg führt. Ein solcher Erfolg wäre auch bei einer zügigen Umsetzung des „Zukunftspakts Saar“ programmiert. Der Pakt würde zusätzliche Investitionen auslösen, die Beschäftigungslage verbessern und die Steuerkraft stärken.

Medienkontakt:
Dr. Mathias Hafner
(06 81) 95 20-3 00