Veranstaltung

Kennzahl: 15.10835

Mutterschutz und Elternzeit


Termin:
Mittwoch, 22. Juli 2015, 19:00 - 21:00 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Raum:
1 bis 3
Die Entscheidung zum Kind: Eine familiäre Bereicherung, eine gesellschaftliche Notwendigkeit und für den Arbeitgeber eine Herausforderung zum Handeln. Es existieren eine Fülle von arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften, die der Arbeitgeber kennen und beachten muss.

Frau Rechtsanwältin Silke Brombach, teras Anwaltskanzlei Brombach Boghossian Kuhn & Partner | Rechtsanwälte, Saarbrücken, zeigt auf, worauf sich Unternehmer bei Schwangerschaft und Erziehungszeit ihrer Mitarbeiter einzustellen haben. So geht es sowohl um die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften während der Schwangerschaft wie auch um die Bezahlung des Mutterschaftsgeldes während der Mutterschutzzeit. Schließt sich an diese die Erziehungszeit an, so ist der Arbeitgeber gut beraten zu wissen, wie sich das auf das bestehende Arbeitsverhältnis auswirkt.

Frau Silke Brombach ist spezialisiert auf die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen. Sie steht für Fragen und Antworten sowohl während als auch nach dem Vortrag zur Verfügung.

Mit unserer Veranstaltung wollen wir Ihnen einen ersten Blick darüber geben, ob und ggf. welcher Handlungsbedarf sich in Ihrem Unternehmen aus dem Mindestlohngesetz ergibt.

Wir laden Sie recht herzlich zu unserer unentgeltlichen Veranstaltung ein und freuen uns auf einen interessanten Abend mit Ihnen.