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Neue Einfuhrfibel des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
03.11.2008
Die Einfuhr von Waren der gewerblichen Wirtschaft in die Europäische Union (EU) ist grundsätzlich genehmigungsfrei zulässig. Ausnahmen von diesem Grundsatz bestehen in Form von Beschränkungen für bestimmte Waren aufgrund internationaler Regelungen und Abkommen, Bestimmungen der EU und nationaler Regelungen.
Die für den Einführer wichtigsten Beschränkungen sind in der neuen Einfuhrfibel des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übersichtlich zusammengefasst.
Die für den Einführer wichtigsten Beschränkungen sind in der neuen Einfuhrfibel des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übersichtlich zusammengefasst.