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Neue Förderprogramme für den Güterkraftverkehr

Anträge können jetzt gestellt werden - Antragsfrist läuft bis 15. Mai

26.02.2009

Die IHK Saarland verweist auf zwei neue Förderprogramme, die von der Bundesregierung schon in Zusammenhang mit der Mauteinführung zugesagt und jetzt konkretisiert wurden. Gefördert werden zum einen Investitionen in Umweltschutz und Sicherheit, zum anderen Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter sowie Ausgaben für die betriebliche Ausbildung Jugendlicher. Zuwendungsberechtigt sind Güterkraftverkehrsunternehmen, die Eigentümer oder Halter von in Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind. Dem Verkehrsgewerbe werden mit den Programmen jährlich rund 350 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

„Die Unternehmen können etwa Zuschüsse für Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssysteme sowie für Weiterbildungsmaßnahmen erhalten. Förderfähig sind aber auch Aufwendungen für die Erstausbildung oder für Schulungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz“, so der stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer Hermann Götzinger. Die Anträge können ab sofort beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gestellt werden. Förderanträge für alle Maßnahmen im laufenden Jahr müssen bis spätesten 15. Mai eingereicht sein.

Weitere Informationen:
Ausführliche Informationen zur Antragstellung sowie die entsprechenden Merkblätter und Formulare gibt es auf den Internetseiten des BAG (www.bag.bund.de). Zusätzlich hat das BAG unter der Telefonnummer 0221/5776-2699 eine Hotline eingerichtet.