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Neue Mehrwertsteuersätze in Luxemburg seit dem 1.1.2015
15.01.2015
Durch das luxemburgische Haushaltsgesetz und die großherzogtümliche Verordnungen vom 19. Dezember 2014 wurde die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze im Nachbarstaat verabschiedet. Der normale Satz steigt von 15% auf 17%, der mittlere Satz von 12% auf 14% und der ermäßigte Satz von 6% auf 8%. Der normale Satz wird nach dem Ausschlußprinzip angewendet. Nur dann, wenn die anderen Sätze von dem auszuführenden Auftrag nicht erfasst ist, gilt zwingend der normale Satz.
Nur der sehr ermäßigte Satz von 3% bleibt unberührt. Letzter wird bei einer großen Anzahl von Produkten des täglichen Bedarfs benutzt, wie z.B. Wasser, Lebensmittel (Ausnahme: Alkohol), Restaurants, Bücher oder Arzneimittel.
Unter anderem sind die Energieversorger, die Einführer und Lieferanten von Kunstobjekten, manche Fenster- und Gebäudereiniger, die Friseur-Salons oder auch die Änderungsschneider von der Erhöhung des ermäßigten Satzes und manche Weinhersteller und -verkäufer sowie manche Finanzdienstleistungen von der Erhöhung der mittleren Satzes betroffen.
Für im Jahr 2014 erteilte Aufträge, sei es im Bereich der Dienstleistungen sowie der Warenlieferungen, die erst 2015 ausgeführt werden, gelten prinzipiell die neuen Steuersätze von 2015.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den steuerrechtlichen Formalitäten in Luxemburg. Unter Downloads können sie das luxemburgische Umsatzsteuergesetz in der aktuellen Fassung (nur auf französisch) als PDF-Datei runterladen. Auf den Seiten 101 bis 104 dieser Datei werden die Waren und Dienstleistungen aufgeführt, die den ermäßigten Sätzen unterliegen.
Die Liste der neuen Steuersätze 2015 der EU-Mitgliedstaaten finden Sie unter der Kennzahl 34.
Nur der sehr ermäßigte Satz von 3% bleibt unberührt. Letzter wird bei einer großen Anzahl von Produkten des täglichen Bedarfs benutzt, wie z.B. Wasser, Lebensmittel (Ausnahme: Alkohol), Restaurants, Bücher oder Arzneimittel.
Unter anderem sind die Energieversorger, die Einführer und Lieferanten von Kunstobjekten, manche Fenster- und Gebäudereiniger, die Friseur-Salons oder auch die Änderungsschneider von der Erhöhung des ermäßigten Satzes und manche Weinhersteller und -verkäufer sowie manche Finanzdienstleistungen von der Erhöhung der mittleren Satzes betroffen.
Für im Jahr 2014 erteilte Aufträge, sei es im Bereich der Dienstleistungen sowie der Warenlieferungen, die erst 2015 ausgeführt werden, gelten prinzipiell die neuen Steuersätze von 2015.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den steuerrechtlichen Formalitäten in Luxemburg. Unter Downloads können sie das luxemburgische Umsatzsteuergesetz in der aktuellen Fassung (nur auf französisch) als PDF-Datei runterladen. Auf den Seiten 101 bis 104 dieser Datei werden die Waren und Dienstleistungen aufgeführt, die den ermäßigten Sätzen unterliegen.
Die Liste der neuen Steuersätze 2015 der EU-Mitgliedstaaten finden Sie unter der Kennzahl 34.