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Neue Muster-Widerrufsbelehrung
IHK empfiehlt sofortigen Umstieg
01.04.2008
Unternehmen, die ihre Kunden über das gesetzliche Widerrufsrecht informieren müssen, sollten jetzt die neue Muster-Belehrung des Bundesjustizministeriums verwenden. Dies empfiehlt die IHK Saarland.
In der Vergangenheit ist es vielfach zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen gekommen, weil Gerichte Widerrufsbelehrungen nach dem bisher vom Ministerium bereit gestellten Muster für unwirksam erklärt hatten. Das aktuelle Formular erfüllt nun sämtliche Informationspflichten und sorgt für Rechtssicherheit bei den betroffenen Unternehmen – in erster Linie Online-Händler, Katalogversender und Direktvertriebler. Die IHK Saarland empfiehlt, nur die aktuelle Fassung der Widerrufsbelehrung zu verwenden und so teure Abmahnungen zu vermeiden.
In der Vergangenheit ist es vielfach zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen gekommen, weil Gerichte Widerrufsbelehrungen nach dem bisher vom Ministerium bereit gestellten Muster für unwirksam erklärt hatten. Das aktuelle Formular erfüllt nun sämtliche Informationspflichten und sorgt für Rechtssicherheit bei den betroffenen Unternehmen – in erster Linie Online-Händler, Katalogversender und Direktvertriebler. Die IHK Saarland empfiehlt, nur die aktuelle Fassung der Widerrufsbelehrung zu verwenden und so teure Abmahnungen zu vermeiden.