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Neue Pfändungsfreigrenzen ab dem 1. Juli 2025
01.07.2025
Erhält der Arbeitgeber einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt, darf er an seinen Mitarbeiter nicht mehr den vollen Lohn auszahlen. Damit der Arbeitnehmer über ein Existenzminimum verfügen und gegebenenfalls seine Unterhaltspflichten erfüllen kann, darf nur bis zu einem gewissen Betrag gepfändet werden. Diese Pfändungsfreigrenzen ändern sich jedes Jahr zum 1. Juli. Die neuen Grenzen können Sie in unserem Infoblatt „Verhaltensregeln für Arbeitgeber bei Lohn- und Gehaltspfändungen“ nachlesen.