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Neue Regeln für Existenzgründungen in der Kindertagespflege

10.07.2008

Existenzgründer, die sich in der Kindertagespflege selbstständig machen, müssen ab 2009 neue Regelungen im Bereich der Besteuerung und Sozialversicherungspflicht beachten. Ab 2009 werden nämlich Zahlungen der Jugendämter und Gemeinden an Tagespflegepersonen nicht mehr als steuerfreie Beihilfen eingestuft, sondern müssen als Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit versteuert werden. Durch eine Erhöhung der Betriebsausgabenpauschale von 300,00 € je Kind und Monat soll es auch künftig nur in seltenen Fällen zu Steuerzahlungen kommen. Nähere Informationen findet man auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums, Stichwort „Kindertagespflege“.