Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler
Termin:
Mittwoch, 28. November 2012, 18:00 - 20:00 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Raum:
1-3
Zum 1. Januar 2013 greift das „Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts“. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle gewerblich tätigen Finanzanla-gen- und Vermögensanlagenvermittler in ein zentrales Register eingetragen werden. Zusätzlich besteht eine Erlaubnispflicht für die gewerbliche Betätigung. Flankiert wird das Gesetz durch die Finanzanlagenvermittlerverordnung, die bereits zum 1. November 2012 greift. Diese gibt vor, wie der Sachkundenachweis für die gewünschte Erlaubnis über eine Sachkundeprüfung erzielt werden kann.
Wir möchten Sie über diese Änderungen informieren. Wir laden Sie deshalb recht herzlich ein zu unserer unentgeltlichen Informationsveranstaltung „Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler“ ein.
Zu den Fragen der Erlaubniserteilung und Registrierung referieren Frau Heike Cloß und Herr Thomas Teschner. Herr Peter Nagel wird die Sachkundeprüfungen näher erläutern.
Im Anschluss an die Veranstaltung stehen alle IHK-Referenten bei einem kleinen Imbiss für Fragen und Antworten zur Verfügung. Wir freuen uns auf einen interessanten Abend mit Ihnen.
Wir möchten Sie über diese Änderungen informieren. Wir laden Sie deshalb recht herzlich ein zu unserer unentgeltlichen Informationsveranstaltung „Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler“ ein.
Zu den Fragen der Erlaubniserteilung und Registrierung referieren Frau Heike Cloß und Herr Thomas Teschner. Herr Peter Nagel wird die Sachkundeprüfungen näher erläutern.
Im Anschluss an die Veranstaltung stehen alle IHK-Referenten bei einem kleinen Imbiss für Fragen und Antworten zur Verfügung. Wir freuen uns auf einen interessanten Abend mit Ihnen.