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Neue Regeln für Honorar-Finanzanlagenberater
28.07.2014
Ab dem 1. August 2014 gelten für
Honorar-Finanzanlagenberater neue Berufszugangs- und
Ausübungsregelungen. Finanzlagenvermittler, die zukünftig allein auf
Honorarbasis tätig werden wollen und keine Provisionen von Anbietern
oder Emittenten erhalten, benötigen ab diesem Zeitpunkt eine gesonderte
Erlaubnis, so die IHK Saarland.
Inhaber der bisherigen Erlaubnis nach § 34 f GewO können diese umtauschen gegen eine § 34 h GewO-Erlaubnis. Sie benötigen dazu lediglich den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nach dem Umtausch können sie nur noch als Honorar-Finanzanlagenberater tätig sein.
Die IHK Saarland bietet Sachkundeprüfungen an. Weiterführende Informationen und Termine hierzu finden sich unter Kennzahl 1754.
Inhaber der bisherigen Erlaubnis nach § 34 f GewO können diese umtauschen gegen eine § 34 h GewO-Erlaubnis. Sie benötigen dazu lediglich den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nach dem Umtausch können sie nur noch als Honorar-Finanzanlagenberater tätig sein.
Die IHK Saarland bietet Sachkundeprüfungen an. Weiterführende Informationen und Termine hierzu finden sich unter Kennzahl 1754.