© Phoenixpix - Fotolia.com
Neuer Basis-Zinssatz ab dem 01.01.2015 -0,83 Prozent
21.01.2015
Wird trotz Vertragserfüllung nicht gezahlt, kommt der Schuldner in Zahlungsverzug. Ab dem Verzugszeitpunkt kann der Gläubiger 5 Prozentpunkte, unter Kaufleuten 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz Verzugszinsen geltend machen. Dieser Basiszinssatz ändert sich immer zum 01.01. und 01.07. jeden Jahres. Er beträgt ab dem 01.01.2015 -0,83 Prozent. Da 2015 kein Schaltjahr ist, wird die Zinsberechnung für das Jahr 2015 mit 365 Zinstagen durchgeführt. Ab dem 1. Januar 2015 beläuft sich der Zinssatz auf 4,17 Prozent, wenn der Schuldner eine Privatperson ist und auf 8,17 Prozent, wenn der Schuldner ein Unternehmer ist. Zum 01.07.2015 legt die Deutsche Bundesbank den Basiszinssatz erneut fest.