Neuerungen in der betrieblichen Altersversorgung
Der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung
Termin:
Dienstag, 11. Dezember 2001, 16:30 - 18:30 Uhr
Mit der aktuellen Rentenreform 2001 erlebt die betriebliche
Altersversorgung (bAV) neben der Privaten Eigenvorsorge, die
unter dem Stichwort 'Riester-Rente' in aller Munde ist, eine
bemerkenswerte Aufwertung und Nachfrage. Zum 01.01.2002 erhalten
alle Arbeitnehmer/innen zusätzlich einen Rechtsanspruch auf
Entgeltumwandlung. Das bedeutet, dass jedes Unternehmen die
Entgeltumwandlung im Betrieb ermöglichen muss.
Für die Unternehmen stellt sich nun die Frage des richtigen Durchführungsweges.
Für die Unternehmen stellt sich nun die Frage des richtigen Durchführungsweges.
Seminarziel:
- Erläuterung aller Änderungen im Betriebsrentengesetz
- Vorstellung der verschiedenen Durchführungswege und praxisorientierter Vergleich
- Differenzierung zwischen der sog. „Riester Rente“ und der bAV
- Vorteile und Auswirkungen für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Kostengünstige Umsetzung im Unternehmen
- Michael Reizel, Mitglied des Vorstandes Verband der BVUK. Betriebliche Versorgungswerke für Unternehmen der dt. Wirtschaft e.V.