Veranstaltung

Kennzahl: 15.1739

Neuerungen in der betrieblichen Altersversorgung

Der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung


Termin:
Dienstag, 11. Dezember 2001, 16:30 - 18:30 Uhr
Mit der aktuellen Rentenreform 2001 erlebt die betriebliche Altersversorgung (bAV) neben der Privaten Eigenvorsorge, die unter dem Stichwort 'Riester-Rente' in aller Munde ist, eine bemerkenswerte Aufwertung und Nachfrage. Zum 01.01.2002 erhalten alle Arbeitnehmer/innen zusätzlich einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Das bedeutet, dass jedes Unternehmen die Entgeltumwandlung im Betrieb ermöglichen muss.
Für die Unternehmen stellt sich nun die Frage des richtigen Durchführungsweges.

Seminarziel:

  • Erläuterung aller Änderungen im Betriebsrentengesetz
  • Vorstellung der verschiedenen Durchführungswege und praxisorientierter Vergleich
  • Differenzierung zwischen der sog. „Riester Rente“ und der bAV
  • Vorteile und Auswirkungen für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Kostengünstige Umsetzung im Unternehmen
Referent:
  • Michael Reizel, Mitglied des Vorstandes Verband der BVUK. Betriebliche Versorgungswerke für Unternehmen der dt. Wirtschaft e.V.