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Neues Merkblatt: Summarische Eingangs- und Ausgangsanmeldung
16.02.2011
Seit dem 1. Januar 2011 ist die Abgabe einer summarischen Eingangs- und Ausgangsanmeldung (Vorabanmeldung) für Waren erforderlich, die in das oder aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht werden. Die Vorabanmeldung soll die Risikoanalyse verbessern und eine schnelle Abfertigung und Überlassung der Waren erreichen. Je nach Transportart müssen unterschiedliche Vorlauffristen für die Abgabe der summarischen Eingangs- und Ausgangsanmeldung eingehalten werden. Das Merkblatt finden interessierte saarländische Unternehmer online. Es beschreibt zum Bespiel, wann eine summarische Eingangs- oder Ausgangsanmeldung erforderlich ist, welche Vorlauffristen je nach Transportart eingehalten werden müssen und welche Ausnahmeregelungen bestehen.