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Nichtraucherschutz: Verschärfung des Rauchverbots in saarländischen Gaststätten vorerst gestoppt

01.07.2010

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlands hat das bundesweit strengste Nichtraucherschutzgesetz nur wenige Tage vor seinem Inkrafttreten am 1. Juli 2010 in einem Eilverfahren gestoppt. Die Richter gaben den Eilanträgen mehrerer Gastronomen statt, die gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde eingelegt hatten. Die klagenden Gastronomen sind Mitglieder des "Aktionsbündnis Saarländische Kneipen-Kultur". Die Änderung des Saarländischen Nichtraucherschutzgesetzes kann daher nicht wie vorgesehen am 1. Juli 2010 in Kraft treten. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache darf in kleinen Kneipen mit weniger als 75 Quadratmetern Größe sowie inhabergeführten Lokalen weiter geraucht werden. Mit der endgültigen Entscheidung des Gerichts wird erst im Jahr 2011 zu rechnen sein.