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Online-Gutscheine für das Weihnachtsfest

30.11.2016

Online-Gutscheine erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit: Sie sind schnell ein-gekauft und überfüllte Städte im Weihnachtstrubel kann der Kunde erfolgreich umgehen. Frage ist: was ist rechtlich bei Online-Gutscheinen zu beachten? Grundsätzlich kann bei Online-Gutscheinen keine Barauszahlung verlangt werden. Vielmehr ist der Gutschein dem Onlinehändler „vorzulegen“ und ein entsprechendes Produkt zu verlangen. Der Online-Gutschein unterliegt denselben Fristen wie auch der Geschenkgutschein aus Papier: es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Wird der Online-Gutschein im Warenversandhandel eingelöst, greifen für das gekaufte Produkt alle fernabsatzrechtlichen Vorschriften, wie beispielsweise das Widerrufsrecht.