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Onlinehändler aufgepasst: Neue Widerrufsbelehrung in Kraft

05.08.2011

Die IHK Saarland weist alle Internethändler darauf hin, dass ein neues Widerrufsrecht im Onlinehandel in Kraft getreten ist. Neu geregelt wurde die so genannte „Wertersatzpflicht“, die den Verbraucher dann trifft, wenn er gekaufte Ware nutzt und anschließend seinen Kaufvertrag widerruft. Nach der nun gültigen Neuregelung müssen die Verbraucher nur noch dann Wertersatz leisten, wenn sie die Ware in einer Art und Weise nutzen, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware hinausgeht. Im Streitfall muss der Verkäufer nachweisen, dass die gekaufte Ware „übergebührlich“ durch den Käufer genutzt wurde.

Widerrufsbelehrung jetzt anpassen

Am 4. August 2011 traten die Änderungen zum Widerrufsrecht durch das "Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge" in Kraft. Die IHK rät allen Onlinehändler jedoch, ihre Widerrufsbelehrung bereits jetzt anzupassen und die neuen Muster zu verwenden. Eine Übergangsvorschrift erlaubt zwar noch für drei Monate die Verwendung der alten, seit 11. Juni 2010 gültigen Musterbelehrungen, ohne dass der Händler dafür abgemahnt werden kann. Bereits jetzt verliert er jedoch seinen Anspruch auf Wertersatz für die Nutzung der Sache, wenn er in seiner Widerrufsbelehrung nicht über die aktuell geltende Regelung informiert.

Ein Muster für die Widerrufsbelehrung nach neuem Recht ist bei der IHK Saarland unter Telefon 0681/9520-602 erhältlich. Umfangreiche Informationen zum Internetrecht hält die IHK Saarland auf ihrer Homepage bereit.