Onlinehändler aufgepasst: Neue Widerrufsbelehrung zum 04.11.2011
26.10.2011
Am 4. August 2011 traten die Änderungen zum Widerrufsrecht in Kraft. Onlinehändler hatten drei Monate Zeit, um die neue Widerrufsbelehrung zu verwenden. Diese Frist läuft nun zum 4. November 2011 ab. Onlinehändlern ist deshalb zwingend anzuraten, die neue Widerrufsbelehrung zu benutzen. Eine fehlerhafte Belehrung über das Widerrufsrecht ist noch immer der häufigste Grund für eine Abmahnung.
Auch wenn die Abmahnhäufigkeit im deutschen Onlinehandel weiter rückläufig ist, sind die Folgen einer Abmahnung für den Shopbetreiber nach wie vor gravierend. Im Durchschnitt liegt der finanzielle Schaden, so trusted Shops GmbH, pro Händler bei 5.300 €. Eine solche Summe kann die Existenz des abgemahnten Versandhändlers in Frage stellen.
Auch wenn die Abmahnhäufigkeit im deutschen Onlinehandel weiter rückläufig ist, sind die Folgen einer Abmahnung für den Shopbetreiber nach wie vor gravierend. Im Durchschnitt liegt der finanzielle Schaden, so trusted Shops GmbH, pro Händler bei 5.300 €. Eine solche Summe kann die Existenz des abgemahnten Versandhändlers in Frage stellen.