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Private Altersvorsorge von Selbstständigen nicht vor Pfändung sicher

02.06.2008

Die private Altersvorsorge von Selbstständigen darf im Falle einer Insolvenz des Unternehmens gepfändet werden. Das hat der Bundesgerichtshof in einem jetzt veröffentlichtem Beschluss festgelegt (Az.: IX ZB 99/05).

Aus einer privaten Lebensversicherung bezog ein Unternehmer nach einer Insolvenz eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von knapp 900,00 €, die gepfändet werden sollte. Sein Antrag, die Rente pfandfrei zu stellen, wurde abgelehnt.

Die Richter sind der Meinung, dass Selbstständige durch ihre höheren Erwerbschancen nicht so schutzbedürftig wie Angestellte sind. Die private Rente unterliegt nicht dem Pfändungsschutz, da sie nicht zum Arbeitseinkommen gezählt wird. Zudem fällt auch die Rürup-Rente nicht unter den Pfändungsschutz. Pfändungssicher ist nur die gesetzliche Rente. So können Selbstständige durch Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung mit Pfändungsschutz ausgestattete Versorgungsbezüge erwerben.