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Public-Viewing: Was gibt es zu beachten?

15.05.2024

Die EM beginnt nächsten Monat und Public-Viewing wird wie auch in den letzten Jahren sehr beliebt sein. Die UEFA unterteilt Public-Viewing-Veranstaltungen in Ihren Geschäftsbedingungen in kommerzielle und nicht-kommerzielle Public-Viewing-Veranstaltungen. Für beide Kategorien ist eine Lizenz von der UEFA verpflichtend. Von „kommerziell“ ist auszugehen, wenn für die Übertragung der Spiele Eintrittsgelder, erhöhte Speisen- und Getränkepreise oder Mindestverzehrmengen verlangt werden. Die Lizenzgebühren richten sich nach der Zuschauerkapazität.

Keine Lizenz und auch keine Gebühr fällt an, wenn die Übertragung in gewerblichen Einrichtungen, wie in Kneipen, stattfinde. Voraussetzung: Die Übertragungen sind nicht gesponsert und es wird kein Eintrittsgeld verlangt. Auch kleinere Veranstaltungen bis maximal 300 Personen ohne kommerziellen Charakter benötigen keine Lizenz.

Neben den Lizenzgebühren fallen auch Gebühren für die GEMA an. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der GEMA. Darüber hinaus ist der Rundfunkbeitrag zu entrichten ( www.rundfunkbeitrag.de ).

Achtung: Seit dem 1. Januar 2024 ist neben einem Sky-Abonnement auch eine separate GEMA-Lizenz zum Sky Abonnement erforderlich. Bislang war die GEMA-Lizenz für Fernsehwiedergaben im Sky-Abo enthalten.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Infoblatt W17 „EM 2024- Wie werbe ich richtig?“.