Rechtsgrundlagen für den Handel mit Emissionsrechten in Deutschland jetzt vollständig
Antragsfrist bis 17. September verlängert
29.07.2004
Der Bundestag hatte zuvor in einer Sondersitzung am 09. Juli 2004 das Zuteilungsgesetz 2007 (vormals 'Gesetz zum Nationalen Allokationsplan') zugleich mit einer Härtefallregelung endgültig beschlossen. Nachdem die zugehörige Zuteilungsverordnung 2007 (ZuV) am 28. Juli 2004 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, sind die Rechtsgrundlagen für den Handel mit Emissionszertifikaten in Deutschland jetzt vollständig.
Mehr Zeit für Antragstellung und Zuteilungsentscheidung
Das Bundesumweltministerium (BMU) gewährt den teilnehmenden Unternehmen zusätzliche Zeit, um die Anträge für die erste Zuteilung vorzubereiten. Ursprünglich sollten die Anträge vom 2. bis 20. August 2004 gestellt werden. Jetzt ist eine um vier Wochen verschobene Antragsfrist vom 28. August bis 17. September 2004 vorgesehen. Das BMU kommt mit dieser Fristverschiebung dem Wunsch vieler Unternehmen nach, die den engen Zeitplan im Vorfeld nachdrücklich kritisiert hatten. Die Zuteilungsentscheidung wird damit einen Monat später erfolgen, als in der EU-Richtlinie vorgesehen.
Ein besonders wichtiger Grund für die Fristverlängerung ist, dass die Anträge nach TEHG einer Zertifizierung bedürfen. Die Zahl der bislang zugelassenen Zertifizierer ist aber deutlich geringer als im Gesetzgebungsverfahren angenommen. Die vorgegebene Drei-Wochen-Frist zur Bearbeitung der zu erwartenden 2350 Anträge auf Zuteilung dürfte daher nicht ausreichend sein. Eine Liste der zugelassenen Zertifizierer findet sich auf der Homepage der DEHSt ( www.dehst.de).
Die neuen Fristen sehen - vorbehaltlich einer diesen Vorstellungen entsprechenden Ausfertigung durch den Bundespräsidenten - wie folgt aus:
- 26. 08. 2004: Veröffentlichung des Zuteilungsgesetzes (ZuG) im Bundesgesetzblatt
- 27. 08. 2004: Inkrafttreten des ZuG. Veröffentlichung der Zuteilungsverordnung (ZuV) im Bundesgesetzblatt
- 28. 08. 2004: Beginn der Antragsfrist (3 Wochen)
- 17. 09. 2004: Ende der Antragsfrist
- 18. 09. 2004: Beginn der Bearbeitungsfrist (6 Wochen)
- 29. 10. 2004: Ende der Bearbeitungsfrist, spätester Termin für die Zuteilungsentscheidung.
Ansprechpartner bei der IHK Saarland
Dr.
Uwe
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