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Rumänien: RO e-Transport System
23.07.2024
Das Finanzministerium überwacht über die nationale Steuerverwaltung und die rumänische Zollbehörde den Warentransport auf dem nationalen Territorium über das System "RO e-Transport". Das e-Transportsystem wurde durch die Dringlichkeitsverordnung 41/2022 eingeführt und am 15. Dezember 2023 durch die DVO 115/2023 ergänzt. Seit dem Erlass der DVO 115/2023 sind nicht nur steuer- und zollrechtlich risikoreiche Produkte, sondern sämtliche internationale Produktlieferungen in den neuen RO e-Transportsystemen zu registrieren. (Stand 04.07.2024):
Bei Nichteinhaltung werden seit dem 1. Juli 2024 Strafen verhängt. Bußgelder zwischen 20.000 RON (~4.000 EUR) und 100.000 RON (~20.000 EUR) zuzüglich des Warenwerts sind möglich. Ausgenommen sind AEO:
Am 1. Juli 2024 trat die Anwendung der in DVO Nr. 41/2022 in neuester Fassung für den internationalen Warentransport vorgesehenen Sanktionen in Kraft, aber im Falle von Wirtschaftsbeteiligten, die verpflichtet sind, im RO e-Transport System anzumelden und die auch den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) haben, treten die Sanktionen gemäß
DVO Nr. 87/2024
(PDF-Dokument) ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Die DVO 87/2024 wurde am Freitag, den 28.06.2024 im Amtsblatt Rumäniens veröffentlicht.
Eine Pressemitteilung in rumänischer Sprache ist hier zu finden:
https://mfinante.gov.ro/ro/web/site
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der IHK Nordschwarzwald unter der Kennzahl Nr.. 5692628.
Ansprechpartner darüberhinaus ist die AHK Rumänien:
Frau Cristina Dumitru (Korrespondenzsprache Deutsch)
Calea Grivitei 82-98, et. 1
The Mark, Eingang The Podium
PLZ 010735 Bukarest
Rumänien
Telefon: +40 21 223 15 31
Fax: +40 212 23 15 38