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Russland: Ausweitung der Sanktionen vom 16. Dezember 2022
10.01.2023
Am 17. Dezember 2022 sind mit dem 9. Sanktionspaket der EU weitere Beschränkungen gegenüber Russland in Kraft getreten.
Die Beschränkungen sind in der
Verordnung (EU) 2022/2474 vom 16. Dezember 2022
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführt.
Die bisherigen Finanzsanktionen sind gegenüber weiteren Personen, Organisationen und Einrichtungen erweitert worden. Zusätzlich wurden drei weitere russische Banken sowie weitere Organe, die für die russische Propaganda verantwortlich sind, sanktioniert. Zusätzlich wurden weitere Sanktionen gegenüber dem Energie- und Bergbausektor erlassen.
Weitere Beschränkungen wurden mit der Neufassung der Anhänge IV, VII, IX, XI, XV, XVII, XIX, XXII und XXV eingeführt und neue Anhänge, XXX und XXXI und XXXII mit Beschränkungen versehen.
Mit dem neunten Sanktionspaket entstehen neue Prüfpflichten für Unternehmen, die weiterhin Russlandgeschäfte betreiben.
Weitere Informationen:
www.dihk.de