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SEPA-Beschwerdestelle bei Wettbewerbszentrale
23.08.2017
Nach der SEPA-Verordnung ist es seit März 2012 untersagt,
Lastschriften aus anderen EU-Mitgliedstaaten abzuweisen. Die
Wettbewerbszentrale hat nun eine SEPA-Beschwerdestelle eingerichtet und auch
schon einige Unternehmen erfolgreich abgemahnt.
Verstöße gegen die SEPA-Verordnung und insbesondere gegen die Pflicht, Lastschriftzahlungen von ausländischen Konten zu akzeptieren, sind gleichzeitig auch Wettbewerbsverstöße i. S. d. § 3a UWG i. V. m. Art. 9 SEPA-Verordnung, da letztere eine sog. Marktverhaltensregelung ist, die zumindest auch dem Schutz der Verbraucher und der Wettbewerber dient. Dies hat auch der Gutachterausschuss für Wettbewerbsstreitigkeiten, der vom DIHK koordiniert wird, so beurteilt.