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Schiedsgerichtshof bei der DIHK nimmt seine Arbeit auf

21.01.2025

Schnelle, sichere und effiziente Lösungen für Wirtschaftskonflikte bietet ab sofort der Schiedsgerichtshof (SGH) bei der DIHK. Unternehmen können den SGH anrufen, sofern sie sich zuvor auf die Streitentscheidung nach den Regeln des SGH verständigt haben. Die Schiedsverfahren bilden eine praxisnahe Alternative zu langen Gerichtsverfahren. Mit dem Schiedsgerichtshof - gegründet von der DIHK gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern (IHKs) – soll der Schiedsgerichtsstandort Deutschland gestärkt werden. Weitere Informationen zum Angebot des SGH, einschließlich SGH-Musterschiedsklauseln zur Vereinbarung eines SGH-Schiedsverfahrens, finden Sie unter www.schiedsgerichtshof.de.