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Schiedsgerichtsverfahren oder Schiedsgutachten?

11.02.2025

Das Schiedsgerichtsverfahren findet vor einem Schiedsgericht statt und endet mit einem Schiedsgerichtsurteil. Anders das Schiedsgutachten: es dient nicht der Entscheidung eines Rechtsstreits, sondern es regelt bestimmte Elemente eines Rechtsverhältnisses. Schiedsgutachten können von öffentlich-rechtlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auf ihrem jeweiligen Fachgebiet erstellt werden. Den passenden „Öbuv“ aus dem Saarlandfinden Sie unter der Kennzahl 206.