© vege - Fotolia.com
Schiedsgerichtsverfahren oder Schiedsgutachten?
11.02.2025
Das Schiedsgerichtsverfahren findet vor einem Schiedsgericht statt und endet mit einem Schiedsgerichtsurteil. Anders das Schiedsgutachten: es dient nicht der Entscheidung eines Rechtsstreits, sondern es regelt bestimmte Elemente eines Rechtsverhältnisses. Schiedsgutachten können von öffentlich-rechtlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auf ihrem jeweiligen Fachgebiet erstellt werden. Den passenden „Öbuv“ aus dem Saarlandfinden Sie unter der Kennzahl 206.