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Sofortmaßnahmen in Frankreich auch für Niederlassungen deutscher Unternehmen einsetzbar

31.03.2020

Zur Bekämpfung des Coronavirus hat Frankreich drastische Maßnahmen zum Schutz der Bürger und der Wirtschaft ergriffen. Von den Teilzeit-Regelungen können auch deutsche Unternehmen profitieren, die Mitarbeiter in Frankreich beschäftigen ohne dort eine Niederlassung zu haben.
  • Die französische Regierung hat Sofortmaßnahmen für die Wirtschaft eingeleitet zur Unterstützung französischer Unternehmen, die durch Corona in existenzielle Notlage geraten:Aufschub, bzw. Staffelung von Zahlungen für Sozialabgaben, Steuern, Mieten, Wasser-, Gas- und Stromrechnungen
  • Steuerentlastungen (Einzelfallprüfung)
  • Zuschuss bis 3.500 Euro (PDF wird automatisch geladen) für von Schließungen bedrohte Kleinstunternehmen und Selbständige, sofern der Umsatz unter einer Million Euro und der steuerbare Gewinn unter 60.000 Euro liegt
  • Zur Liquiditätssicherung bietet der französische Staat betroffenen Unternehmen Garantien auf Bankenkredite in Höhe von 300 Milliarden Euro. Die Banken haben zugestimmt, die Rückzahlung von Firmenkrediten gebührenfrei um sechs Monate zu verlängern.
  • Vereinfachte Einführung von Teilzeitarbeit, zum Erhalt von Arbeitsplätzen  (Hinweis: Kurzarbeitergeld beträgt 70 Prozent des bisherigen Bruttogehalts, bzw. bei Schulungsmaßnahmen 100 Prozent des Nettogehalts)
Hinweis: Die Sonderregelung zur vereinfachten Einführung von Teilzeitarbeit gilt auch für deutsche Unternehmen, die ohne französische Niederlassung dauerhaft Mitarbeiter in Frankreich beschäftigen und die anfallenden Sozialabgaben in Frankreich abführen.