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Sonderkündigungsschutz in Kleinbetrieben
Termin:
Donnerstag, 21. April 2016, 19:00 - 21:00 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Raum:
1+2
In Betrieben mit zehn und weniger Arbeitnehmern greift nicht der allgemeine gesetzliche Kündigungsschutz. Dennoch gibt es zahlreiche Spezialvorschriften, nach denen es dem Arbeitgeber untersagt ist, seinen Mitarbeitern zu kündigen. Diese Verbote müssen für jeden Betrieb, gleichgültig wie klein oder groß er ist, beachtet werden. Darunter fällt etwa der Kündigungsschutz für Schwangere, für Schwerbehinderte oder auch für Mitarbeiter im Erziehungsurlaub.
Herr Rechtsanwalt Eric Schulien, Rechtsanwaltskanzlei Eric Schulien GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Saarbrücken, zeigt in seinem praxisorientierten Vortrag auf, welche Regelungen der Arbeitgeber auch im Kleinbetrieb beachten muss, will er eine rechtswirksame Kündigung aussprechen.
Mit unserer Veranstaltung wollen wir Ihnen ein Instrumentarium an die Hand geben, damit Sie auch in Kleinbetrieben sich als Arbeitgeber rechtskonform verhalten.
Wir laden Sie recht herzlich ein zu unserer unentgeltlichen Veranstaltung und freuen uns auf einen interessanten Abend mit Ihnen
Herr Rechtsanwalt Eric Schulien, Rechtsanwaltskanzlei Eric Schulien GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Saarbrücken, zeigt in seinem praxisorientierten Vortrag auf, welche Regelungen der Arbeitgeber auch im Kleinbetrieb beachten muss, will er eine rechtswirksame Kündigung aussprechen.
Mit unserer Veranstaltung wollen wir Ihnen ein Instrumentarium an die Hand geben, damit Sie auch in Kleinbetrieben sich als Arbeitgeber rechtskonform verhalten.
Wir laden Sie recht herzlich ein zu unserer unentgeltlichen Veranstaltung und freuen uns auf einen interessanten Abend mit Ihnen