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Sternchen helfen nicht immer ...

14.09.2016

Was der Unternehmer in der Werbung plakativ verspricht, das muss er auch halten - da helfen auch keine Sternchen und Fußnoten. Laufen Sonderpreisaktionen mit Einschränkungen, dann muss der Unternehmer auf diese Einschränkungen hinweisen, selbst wenn der Platz knapp und teuer ist. Denn: Verkaufsfördermaßnahmen müssen klar und transparent kommuniziert werden. Ansonsten verstoßen sie gegen das Wettbewerbsrecht und können abgemahnt werden. Beschränkungen für den Preisnachlass müssen deshalb unmissverständlich in der Werbung selbst mitgeteilt werden. Mehr Infos hierzu enthält unser Infoblatt W12 „30 Tipps zu Werbung“. (Link auf Infoblatt W12, Kennzahl 65)