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Stichtag 1. Juni: Das Bestellerprinzip gilt!

01.06.2015

Ab heute, 1. Juni 2015, gilt das Bestellerprinzip im Maklerbereich. Bisher war es üblich, dass die Provision des vom Vermieter eingesetzten Maklers vom Mieter übernommen wurde. Dies gilt nun nicht mehr. Ab sofort  erfolgt die Zahlung des Maklers ausschließlich durch den „Besteller“. Wurde der Maklervertrag vor dem 1. Juni 2015  mit dem Mieter geschlossen, bleibt es bei der bisherigen Vorschrift. Erst Maklerverträge, die nach dem 1. Juni 2015 greifen, bringen das Bestellerprinzip zur Anwendung. Makler, die aktuelle Vermietungsinserate geschaltet haben, müssen deshalb darauf achten, zum Stichtag alle Angaben zur Provision aus den Inseraten zu nehmen. Auch für Internetauftritte und Allgemeine Geschäftsbedingungen sollten darauf überprüft werden, dass keine Provisionsangaben mehr auftreten. Werbung mit Selbstverständlichkeiten wie „Provisionsfrei“, „Provisionsfrei für Mieter“ oder „Provision zahlt Vermieter“ sind nicht mehr zulässig.