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Teilerfolg für die Saarwirtschaft

Kostendämpfung erreicht - Wettbewerb bleibt beschränkt
IHK zum Saarländischen Abfallgesetz

11.12.1997

Zehn Jahre nach seiner Einführung schafft jetzt auch das Saarland - als eines der letzten Bundesländer - den rigiden Anschluß- und Benutzungszwang in der Sonderabfallentsorgung ab. Zehn Jahre lang hatte die saarländische Wirtschaft das preistreibende und wettbewerbsfeindliche Entsorgungsmonopol im Land heftig kritisiert. 'Mit der Verabschiedung des Saarländischen Abfallgesetzes' - so IHK-Hauptgeschäfsführer Dr. Georgi - ' haben wir zumindest einen Teilerfolg erreicht.'

Positiv zu werten sei, daß saarländische Unternehmer

  • zur Beseitigung ihrer Sonderabfälle grundsätzlich jede zugelassene und zertifizierte Entsorgungsanlage in Deutschland nutzen und
  • ihren Transporteur unter allen Unternehmen, die über die notwendige Transportgenehmigung verfügen, frei wählen können.

In der Praxis, so die Kammer, könne diese neue Andienungsfreiheit jedoch beschränkt werden : Der (neue) Träger der Sonderabfallentsorgung könne den Vorschlag des Unternehmers ablehnen und eine Zuweisung vornehmen, um 'den Bestand der vom bisherigen Träger der Sonderabfallentsorgung geschaffenen Entsorgungsanlage soweit als möglich zu sichern'. Dazu die IHK: 'Sollte diese 'lex Fraulautern' extensiv genutzt werden, wäre die Neuregelung ein Etikettenschwindel.' Die Zuweisungspraxis werde deshalb zeigen, ob die mit dem Gesetz verfolgten Ziele erreicht werden. Wenig transparent bleibe auch die Finanzierung des neuen Trägers, über den - ähnlich wie bisher - das gesamte Abrechnungsverfahren läuft. Künftige Rechnungen, so die Forderung der Kammer, müßten auf jeden Fall nachvollziehbar sein, der vorgesehene Gebührenaufschlag dürfe auf keinen Fall höher ausfallen als in anderen Bundesländern.

Endlich realistisches Kalkulationsverfahren für AVS und KABV

Ausdrücklich begrüßt die Industrie- und Handelskammer die Änderung der Abschreibungsmodalitäten bei der Gebührenberechnung im künftigen EVS. Demnach dürfen Abschreibungen von Anlagen nur noch auf der Basis von Anschaffungs- und Herstellungskosten erfolgen und nicht mehr auf der Basis von Wiederbeschaffungswerten. Die alte Praxis hatte zu überhöhten Gebühren und zur Ansammlung beträchtlicher Rücklagen geführt. Durch die neue Kalkulationsgrundlage wird der ansonsten zu erwartende Gebührenanstieg deutlich begrenzt. Einziger 'Schönheitsfehler' im Gesetz: Spielräume für Preis senkungen müssen nicht sofort weitergegeben werden.

'Flächenmaßstab' bleibt 'Kann-Vorschrift'

Zu den größten Erfolgen der Wirtschaft zählt, daß die im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehene Verpflichtung der Gemeinden, in den Abwassergebührenmaßstab zwingend auch die versiegelten Flächen miteinzubeziehen, in der Endfassung weggefallen ist. Die zwangsweise Einführung des 'Flächenmaßstabs' hätte bei einem großen Teil der Unternehmen zu einer Steigerung der Abwassergebühren in einer Größenordnung von über einem Viertel - teilweise sogar um 100 Prozent und mehr - geführt. Diese Gebührensteigerung hätte jedoch kaum die erwarteten Anreizwirkungen entfalten können: Da in den meisten Landesteilen die Dimensionierung der bereits vorhandenen Sammler und Kläranlagen auf die Abwassermenge der bislang versiegelten Flächen ausgerichtet ist, führt eine Entsiegelung von Flächen kurzfristig zu keinerlei Einsparungen.

Insgesamt bringt die Neuordnung der Entsorgungslandschaft nach Ansicht der IHK Saarland die Chance auf eine deutliche Besserung gegenüber dem status quo. In welchem Ausmaß das neue Gesetz einen Beitrag zu der dringend notwendigen Standortaufwertung des Saarlandes leisten kann, werde dabei ganz wesentlich abhängen

  • von der Zuweisungspraxis und der Effizienz (d.h. den Kosten) des neuen Trägers der Sonderabfallentsorgung,
  • von Art und Umfang, in der die Gemeinden die neu geschaffenen Spielräume nutzen, um Kosteneinsparungen zu realisieren,
  • vom Ausmaß der 'Synergien', die sich der Gesetzgeber von der Zusammenführung von AVS und KABV verspricht.

'Die Wirtschaft wird jedenfalls', so die Kammer, 'die weitere Entwicklung ebenso kritisch wie konstruktiv begleiten'.