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Kennzahl: 17.11556

Teilurlaub: Wie berechnet sich der?

12.08.2015

Wenn der Mitarbeiter noch keine sechs Monate im Betrieb gearbeitet hat, hat er lediglich einen Teilurlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz. Dies trifft zum einen dann zu, wenn das Arbeitsverhältnis nach bzw. zum 01.07. begonnen wurde. Oder der Mitarbeiter scheidet vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis oder er verlässt nach Erfüllung der Wartezeit in der ersten Hälfte des Kalenderjahres (bis zum 30.06.) das Unternehmen. In all diesen Fällen steht dem Mitarbeiter pro vollem Monat des bestehenden Arbeitsverhältnisses ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu. Der ausscheidende Mitarbeiter erhält von seinem Arbeitgeber eine Urlaubsbescheinigung, die dieser bei dem neuen Arbeitgeber vorlegen muss. Daraus ergibt sich, wieviel Urlaubstage er für das laufende Kalenderjahr bereits hatte, sodass das gesetzliche Minimum von 24 Werktagen als Urlaubstage nicht überschritten wird.