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Kennzahl: 17.17364

Tunesien: Neue Importvorschriften verlangen u. a. Free Sales Zertifikate

25.11.2022

Seit 17. Oktober 2022 gelten für Tunesien neue Importvorschriften. So werden bei der Einfuhr bestimmter Waren diverse Dokumente verlangt (siehe unten). Bei den Waren handelt es sich vorwiegend um Konsumgüter (siehe Liste, arabisch).

Ausgenommen von dieser Maßnahme sind:
  • Importe des Staates und öffentlicher Unternehmen und Einrichtungen
  • Rohstoffe und Halbfertigprodukte, die für den Industrie-, Dienstleistungs- und Handwerkssektor bestimmt sind
  • Rohstoffe, Halbfertigprodukte, Ausrüstungen und Ersatzteile, die für die Tätigkeit von Industrieunternehmen erforderlich sind
  • Ausrüstungen für Projekte zur Erzeugung erneuerbarer Energien
  • Einfuhren ohne Zahlung oder Transfer von Währung
  • Importe von Einrichtungen, die von Steuerbefreiungen profitieren, wie z. B. Botschaften, internationale Organisationen, etc.
  • Einfuhren, die gemäß Erlass 1743 vom 29. August 1994 von Außenhandelsmaßnahmen befreit sind
  • Postpakete
Bei den Dokumenten handelt es sich um folgende:
  • Eine Rechnung, die direkt von der ausführenden Fabrik/Hersteller ausgestellt wurde
  • Eine von einer offiziellen Stelle des Ausfuhrlandes ausgestellte Bescheinigung über die Rechtspersönlichkeit der Fabrik und die ihr erteilte Lizenz zur Ausübung ihrer Tätigkeit (Gewerbeschein)
  • Ein Nachweis, dass die Fabrik über ein Qualitätskontrollsystem verfügt
  • Eine Liste der Arten von Produkten, die importiert werden sollen
  • Den Namen der Handelsmarke des Produkts und den Namen der in Lizenz hergestellten Marke
  • Ein Muster des Etiketts für die zu importierenden Produkte
  • Eine Bescheinigung über den freien Verkauf (free sales certificate / certificate de vente libre), die von einer offiziellen Regierungsbehörde des Exportlandes ausgestellt wurde
  • Dokumente und Berichte, die bestätigen, dass die Qualität der eingeführten Waren den geltenden Merkmalen entspricht
Je nach Art der Ware sind diese Dokumente folgenden Behörden in Tunesien vorzulegen:
  • Ministerium für Handel und Exportentwicklung
  • Ministerium für Industrie, Bergbau und Energie
  • Nationale Instanz für die gesundheitliche Sicherheit von Lebensmitteln
Ansprechpartner AHK Tunesien
 
Jörn Bousselmi und Makram Ben Hamida
AHK Tunesien
Tel: +216 71 965 280
E-Mail: info@ahktunis.org