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Ukraine-Krise

Der Krieg in der Ukraine hat neben der schrecklichen humanitären Katastrophe auch erhebliche wirtschaftliche Folgen. Davon sind auch viele saarländische Unternehmen und ihre Beschäftigen betroffen. Zu den zahlreichen praktischen Fragen stellen wir Ihnen hier relevante Informationen und weiterführende Links zu Spezialinformationen ein. Das Angebot wird sukzessive weiter ausgebaut.

Was sollten deutsche Unternehmens-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter tun, die sich in der Ukraine aufhalten?

Das Auswärtige Amt (AA) der Bundesregierung fordert alle deutschen Staatsangehörigen auf, die Ukraine aus Sicherheitsgründen zu verlassen. Wem das nicht möglich sei, solle vorläufig an einem geschützten Ort bleiben. Aktuell sei eine Evakuierung durch deutsche Behörden allerdings nicht möglich. Rund um die Uhr ist das AA über eine Krisenhotline unter + 49 30 5000 3000 zu erreichen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, sich hier über diese AA-Webseite über die aktuelle Einschätzung des Außenministeriums zur Gefahrenlage in der Ukraine zu informieren und sich auf eine Krisenvorsorgeliste eintragen zu lassen.

Wo sind Einzelheiten über Wirtschaftssanktionen zu erfahren und welche Wirtschaftsbereiche sind hauptsächlich von den Sanktionen betroffen?

Einen aktuellen Gesamtüberblick zu allen Aspekten der Russland-Sanktionen ist zu finden hier bei Germany Trade & Invest (GTAI).

Über den aktuellen Stand informieren darüber hinaus sowohl die EU als auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Auf der Website der Bafa finden Sie auch die Kontaktdaten einer (aktuell allerdings stark belasteten) Hotline zum Russland-Embargo: 06196 908-1237

EU beschließt Sanktionen gegen Russland | Bundesregierung

Da wirtschaftlich relevante Sanktionen vor allem von der EU verhängt werden, gibt es die schnellsten Informationen zum neuesten Stand in englischer Sprache auf dieser Seite des Europäischen Rates.


Die von der Europäischen Union (EU) beschlossenen Sanktionen betreffen insbesondere Exportrestriktionen, Maßnahmen mit Bezug auf den Finanzsektor sowie Listungen von Personen und Entitäten. Das BMWI hat hierzu eine ausführliche FAQ-Liste zur Verfügung gestellt:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Sanktionen-Russland/faq-russland-sanktionen.html

Wird die Bundesregierung Hilfsmaßnahmen für betroffene Unternehmen einrichten?

Sanktionen waren bisher (z. B. Iran, Libyen, Syrien) kein Anlass für Ausgleichsmaßnahmen. Hier gilt aus Sicht der Bundesregierung der Grundsatz, dass jedes Unternehmen die allgemeinen Risiken eines Auslandsgeschäfts, für das sich die Bedingungen rasch ändern können, selbst trägt. Sanktionen sind laut Bundesregierung Maßnahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, die häufig ohne großen zeitlichen Vorlauf, aber doch aufgrund einer längeren politischen Entwicklung ergriffen werden.

Haben Unternehmen Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie von Sanktionen betroffen sind?

Für Sanktionsmaßnahmen wird von der Bundesregierung kein Schadensersatz geleistet. Nur wenn bereits erteilte Genehmigungen widerrufen werden müssen, kann nach Darstellung der Bundesregierung ein Anspruch auf Entschädigungszahlungen geprüft werden. Verluste aus konkreten Aufträgen, die infolge der Sanktionen nicht mehr abgewickelt werden können, hätte das Unternehmen durch den Abschluss einer staatlichen oder privaten Exportkreditversicherung ausschließen können.

Können Unternehmen noch Investitionen in Russland und Exportgeschäfte mit Russland über Hermes-Bürgschaften absichern?

Die Bundesregierung erschwert deutschen Unternehmen Geschäfte mit Russland. Sogenannte Hermes-Bürgschaften und Investitionsgarantien für Russland seien bis auf weiteres ausgesetzt, sagte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums dem Handelsblatt.

Wo gibt es weitere Informationen?

Das saarländische Wirtschaftsministerium hat eine Taskforce eingerichtet, um Unternehmen zu unterstützen, die von den Folgen des Ukraine-Kriegs und der Sanktionen gegen Russland betroffen sind.
Von der Ukraine-Krise betroffene Unternehmen können ihre Fragen an folgende Adresse richten: ukraine@wirtschaft.saarland.de

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