Umsatzsteuer für Kleinunternehmen: Keine Vorkasse mehr fürs Finanzamt
27.07.2009
Für Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 500.000 Euro gilt eine Neuregelung bei der Umsatzsteuer. Wie die IHK Saarland mitteilt, müssen solche Kleinunternehmen die Mehrwertsteuer künftig nicht mehr vorfinanzieren. Bisher waren Unternehmen verpflichtet, die Umsatzsteuer bereits dann an das Finanzamt abzuführen, wenn sie diese in einer Rechnung ausgewiesen haben (Soll-Besteuerung). Zahlte der Kunde verspätet, musste der Unternehmer die Umsatzsteuer vorstrecken. Künftig wird stattdessen die Umsatzsteuer erst dann ans Finanzamt abgeführt, wenn der Kunde seine Rechnung auch bezahlt hat. „Gerade für kleine Unternehmen und Existenzgründer“, so IHK-Justiziarin Heike Cloß, „ist diese Ist-Besteuerung ein großer Fortschritt. Sie hilft den Firmen, ihre Zahlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten.“
Änderungen treten rückwirkend in Kraft
Die Änderung gilt rückwirkend zum 1. Juli 2009 und ist bis zum 31. Dezember 2011 befristet. Unternehmen, die das neue Verfahren nutzen möchten, müssen die Ist-Versteuerung zunächst bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen, so die IHK. Obwohl die Gesetzesänderung erst mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt, können die Finanzämter solche Anträge schon jetzt genehmigen. Der Wechsel zur Ist-Besteuerung ist dabei nur für Umsätze möglich, die nach dem 30. Juni 2009 gemacht werden. Entscheidend für einen Wechsel zur Ist-Besteuerung ist der Jahresumsatz 2008. Nur wer 2008 die Grenze von 500.000 Euro nicht überschritten hat, kann den Antrag stellen. Wie sich die Umsätze im ersten Halbjahr 2009 entwickelt haben, spielt hingegen keine Rolle.
Änderungen treten rückwirkend in Kraft
Die Änderung gilt rückwirkend zum 1. Juli 2009 und ist bis zum 31. Dezember 2011 befristet. Unternehmen, die das neue Verfahren nutzen möchten, müssen die Ist-Versteuerung zunächst bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen, so die IHK. Obwohl die Gesetzesänderung erst mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt, können die Finanzämter solche Anträge schon jetzt genehmigen. Der Wechsel zur Ist-Besteuerung ist dabei nur für Umsätze möglich, die nach dem 30. Juni 2009 gemacht werden. Entscheidend für einen Wechsel zur Ist-Besteuerung ist der Jahresumsatz 2008. Nur wer 2008 die Grenze von 500.000 Euro nicht überschritten hat, kann den Antrag stellen. Wie sich die Umsätze im ersten Halbjahr 2009 entwickelt haben, spielt hingegen keine Rolle.