Veranstaltung

Kennzahl: 15.6247

Umsatzsteuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen

IHK Saarland


Termin:
Dienstag, 26. Januar 2010, 17:15 - 18:45 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Mit dem Inkrafttreten der neuen Mehrwertsteuersystemrichtlinie zum 1. Januar 2010 wird es grundlegende Änderungen, aber auch Erleichterungen für Unternehmen bei der Erbringung von Dienstleistungen in der Europäischen Union geben. Das primäre Ziel der neuen Bestimmungen ist die Ausdehnung des Anwendungsbereichs für das „Reverse-Charge-Verfahren“ zwischen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen.

Das bedeutet, dass die Besteuerung bei innergemeinschaftlichen Dienstleistungsverkehren zwischen zwei Unternehmen ab dem Jahreswechsel im Regelfall am Sitzort des Leistungsempfängers erfolgen muss. Eine weitere Neuheit ist, dass Unternehmen bei „B2B-Geschäften“ vierteljährlich eine „Zusammenfassende Meldung“ beim Bundeszentralamt für Steuern abgeben müssen. Außerdem wird es erhebliche Änderungen bei dem „Vorsteuerrückvergütungsverfahren“ geben.

Unsere Referentin, StB Dipl. Finanzwirtin Ursula Slapio, KPMG Düsseldorf, wird Ihnen die Auswirkungen und die Ausnahmefälle der neuen Bestimmungen nahe bringen. Damit Sie sich einen Überblick verschaffen können, ob Sie von den Neuregelungen betroffen sind, laden wir Sie sehr herzlich ein zu unserer Vortragsveranstaltung.

Über Ihr Interesse würden wir uns sehr freuen. Bitte lassen Sie uns bis zum 18. Januar wissen, ob wir mit Ihrem Kommen rechnen können. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist für Sie kostenfrei.