Unternehmen sollen selbst entscheiden
IHK begrüßt Vorstoß zur Freigabe der Taxifarbe
09.09.2003
Die IHK Saarland begrüßt den Vorstoß des saarländischen
Wirtschaftsministers, die verpflichtende Farbgebung für Taxen
sowie die Einschränkungen für die Fahrzeugwerbung aufzuheben.
Bislang schreibt eine Bundesverordnung (BO Kraft) als Wagenfarbe
für alle Taxen zwingend den Farbton „hell-elfenbein“ vor. Werbung
für das eigene Unternehmen ist auf Taxen grundsätzlich verboten,
Werbung für andere auf die seitlichen Türflächen der Fahrzeuge
beschränkt. „Diese Vorschriften sind ebenso überflüssig wie
unzeitgemäß“, so die IHK. „Sie nutzen niemandem und schränken nur
die Handlungsspielräume der Unternehmen ein.“
Für Busse gebe es interessanterweise solche Vorschriften nicht. Und außer Portugal gebe es auch kein einziges Land in der EU, das für Taxi-Unternehmen derartige Vorschriften mache. Die Unternehmer sollten deshalb künftig selbst über Farbe und Werbung entscheiden können. Das Taxi-Schild auf dem Dach und die Ordnungsnummer des Wagens bleibe schließlich obligatorisch und mache das Taxi auch weiterhin unverwechselbar. Die Entbürokratisierung biete also nur Vorteile: „Schließlich steht es jedem Unternehmer frei, weiterhin bei der bisherigen Wagenfarbe zu bleiben“, so die IHK.
Weitere Informationen:
Andreas
Blügel
(06 81)
95 20-8 00