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Unternehmen sollen selbst entscheiden

IHK begrüßt Vorstoß zur Freigabe der Taxifarbe

09.09.2003

Die IHK Saarland begrüßt den Vorstoß des saarländischen Wirtschaftsministers, die verpflichtende Farbgebung für Taxen sowie die Einschränkungen für die Fahrzeugwerbung aufzuheben. Bislang schreibt eine Bundesverordnung (BO Kraft) als Wagenfarbe für alle Taxen zwingend den Farbton „hell-elfenbein“ vor. Werbung für das eigene Unternehmen ist auf Taxen grundsätzlich verboten, Werbung für andere auf die seitlichen Türflächen der Fahrzeuge beschränkt. „Diese Vorschriften sind ebenso überflüssig wie unzeitgemäß“, so die IHK. „Sie nutzen niemandem und schränken nur die Handlungsspielräume der Unternehmen ein.“

Für Busse gebe es interessanterweise solche Vorschriften nicht. Und außer Portugal gebe es auch kein einziges Land in der EU, das für Taxi-Unternehmen derartige Vorschriften mache. Die Unternehmer sollten deshalb künftig selbst über Farbe und Werbung entscheiden können. Das Taxi-Schild auf dem Dach und die Ordnungsnummer des Wagens bleibe schließlich obligatorisch und mache das Taxi auch weiterhin unverwechselbar. Die Entbürokratisierung biete also nur Vorteile: „Schließlich steht es jedem Unternehmer frei, weiterhin bei der bisherigen Wagenfarbe zu bleiben“, so die IHK.

Weitere Informationen:
Andreas Blügel
(06 81) 95 20-8 00