Unternehmenskonzept-Schulung
Termin:
Freitag, 22. März 2013, 10:30 - 12:00 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Schulung für Antragsteller von Einstiegsgeld und Gründungszuschuss im Gründerzentrum der IHK Saarland
Für den Übergang aus der Arbeitslosigkeit in eine berufliche Selbständigkeit bietet die Bundesagentur für Arbeit unter gewissen Voraussetzungen einen Gründungszuschuss (gem. § 93 Abs. 2 Nr. 2 SGB III) an.
Um dieses Fördermittel in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie die Beurteilung einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit Ihres Existenzgründungsvorhabens. Als Grundlage für die Beurteilung Ihres Existenzgründungsvorhabens benötigt die fachkundige Stelle folgende Unterlagen von Ihnen:
Für den Übergang aus der Arbeitslosigkeit in eine berufliche Selbständigkeit bietet die Bundesagentur für Arbeit unter gewissen Voraussetzungen einen Gründungszuschuss (gem. § 93 Abs. 2 Nr. 2 SGB III) an.
Um dieses Fördermittel in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie die Beurteilung einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit Ihres Existenzgründungsvorhabens. Als Grundlage für die Beurteilung Ihres Existenzgründungsvorhabens benötigt die fachkundige Stelle folgende Unterlagen von Ihnen:
- Formular „Anforderung einer fachlichen Stellungnahme“
- Lebenslauf (einschließlich beruflicher Befähigungsnachweise)
- Kurzbeschreibung des Gründungsvorhabens
- Investitions-/Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Umsatz-, Kosten- und Gewinnerwartungen (Rentabilitätsvorschau)
- Liquiditätsplanung
- Verbindliche Beauftragung der IHK Saarland zur Abgabe einer Stellungnahme zur Tragfähigkeit der Existenzgründung (Merkblatt E 4)