Unternehmensteuerreform: Der Gesetzgeber muss nachbessern
IHK-Vizepräsident Rolf Schneider
Kolumne
01.05.2007
Der Gesetzentwurf zur Unternehmensteuerreform reagiert auf den schärfer werdenden internationalen Wettbewerb um Investitionen und Arbeitskräfte. Damit soll die steuerliche Attraktivität des Standortes Deutschland für in- und ausländische Investoren erhöht werden. Die Senkung der Körperschaftsteuer unter 30 Prozent und die Begünstigung thesaurierter Gewinne für Personenunternehmen sind sicher wichtige Signale, die auch jenseits der Grenzen Deutschlands empfangen werden. Beide Maßnahmen tragen grundsätzlich dazu bei, die Steuerbasis in Deutschland zu sichern, die Eigenkapitalbasis der Unternehmen zu stärken und die Investitionsneigung zu erhöhen.
Mit großer Sorge verfolgt die Wirtschaft allerdings, dass diese Ziele durch eine Überbetonung fiskalischer Aspekte und neue bürokratische Hürden gefährdet werden könnten. Das gilt etwa für die geplante Zinsschranke, die Investitionen auf Kredit behindert oder gar unmöglich macht. International gibt es keine vergleichbare Regel.
Noch problematischer ist, dass demnächst nicht nur für Gewinne, sondern auch auf Kosten Steuern zu zahlen sind. So sollen statt 50 Prozent der Dauerschuldzinsen künftig 25 Prozent aller Zinsen und der Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten und Leasingraten dem Gewinn hinzugerechnet und versteuert werden. Diese Ausdehnung der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage trifft vor allem den Mittelstand. Da er über zu wenig Eigenkapital verfügt und deshalb ganz überwiegend auf Fremdfinanzierungen angewiesen ist, ist es doch sehr fraglich, dass unter diesen Bedingungen neue Arbeitsplätze geschaffen werden können. Denn alle Erfahrung zeigt, dass zusätzliche Beschäftigung hauptsächlich im Mittelstand entsteht. Erschwerend kommt hinzu, dass die Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen ihr Ziel verfehlt. Die Lücke in der steuerlichen Belastung zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften wird zwar etwas kleiner, aber keinesfalls geschlossen. Hier könnte die Zulässigkeit von Pensionsrückstellungen Abhilfe schaffen.
Noch ist Zeit, diese Nachteile zu beseitigen. Wir wollen, dass die Unternehmensteuerreform gelingt. Wir appellieren deshalb an die Politik, in den jetzt anstehenden Ausschussberatungen den Gesetzentwurf noch einmal daraufhin zu überprüfen, ob er tatsächlich zielführend im Sinne von mehr Wachstum und Beschäftigung ist.
Dieses Ziel sollte auch bei der Reform der Erbschaftsteuer im Auge behalten werden. Um mehr Wirtschaftsdynamik zu entfachen, wäre es sicher am effektivsten, wenn sie ganz abgeschafft würde. Zumindest aber sollte das investitions- und beschäftigungssichernde Betriebsvermögen von der Erbschaftsteuer ausgenommen werden. Das Erbschaftsteuerurteil des Bundesverfassungsgerichts stünde dem nicht entgegen.
Mit großer Sorge verfolgt die Wirtschaft allerdings, dass diese Ziele durch eine Überbetonung fiskalischer Aspekte und neue bürokratische Hürden gefährdet werden könnten. Das gilt etwa für die geplante Zinsschranke, die Investitionen auf Kredit behindert oder gar unmöglich macht. International gibt es keine vergleichbare Regel.
Noch problematischer ist, dass demnächst nicht nur für Gewinne, sondern auch auf Kosten Steuern zu zahlen sind. So sollen statt 50 Prozent der Dauerschuldzinsen künftig 25 Prozent aller Zinsen und der Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten und Leasingraten dem Gewinn hinzugerechnet und versteuert werden. Diese Ausdehnung der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage trifft vor allem den Mittelstand. Da er über zu wenig Eigenkapital verfügt und deshalb ganz überwiegend auf Fremdfinanzierungen angewiesen ist, ist es doch sehr fraglich, dass unter diesen Bedingungen neue Arbeitsplätze geschaffen werden können. Denn alle Erfahrung zeigt, dass zusätzliche Beschäftigung hauptsächlich im Mittelstand entsteht. Erschwerend kommt hinzu, dass die Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen ihr Ziel verfehlt. Die Lücke in der steuerlichen Belastung zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften wird zwar etwas kleiner, aber keinesfalls geschlossen. Hier könnte die Zulässigkeit von Pensionsrückstellungen Abhilfe schaffen.
Noch ist Zeit, diese Nachteile zu beseitigen. Wir wollen, dass die Unternehmensteuerreform gelingt. Wir appellieren deshalb an die Politik, in den jetzt anstehenden Ausschussberatungen den Gesetzentwurf noch einmal daraufhin zu überprüfen, ob er tatsächlich zielführend im Sinne von mehr Wachstum und Beschäftigung ist.
Dieses Ziel sollte auch bei der Reform der Erbschaftsteuer im Auge behalten werden. Um mehr Wirtschaftsdynamik zu entfachen, wäre es sicher am effektivsten, wenn sie ganz abgeschafft würde. Zumindest aber sollte das investitions- und beschäftigungssichernde Betriebsvermögen von der Erbschaftsteuer ausgenommen werden. Das Erbschaftsteuerurteil des Bundesverfassungsgerichts stünde dem nicht entgegen.