Unterrichtung für Mitarbeiter (Angestellte) im Bewachungsdienst nach § 34 a GewO
Termin:
Dienstag, 04. Juni 2002
Zweck:
Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben beschäftigt werden sollen, müssen an einer 24stündigen Unterrichtung bei der IHK teilnehmen. Dort werden sie mit den notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung in einem Umfang vertraut gemacht, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht.
Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben beschäftigt werden sollen, müssen an einer 24stündigen Unterrichtung bei der IHK teilnehmen. Dort werden sie mit den notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung in einem Umfang vertraut gemacht, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht.
Referent/en:
- Assessorin Heike Cloß, IHK Saarland
- Dipl.-Betriebswirt Horst Jung, IHK Saarland
- Polizeihauptkommissar Rainer Spanier, Polizei des Saarlandes
- Wendelin Wintrich, Richter, Landgericht Saarbrücken
- Referenten der Saarbrücker Werkschutzschule GmbH
Teilnehmergebühr:
- 245,00 €