Unterrichtung im Bewachungsgewerbe für Selbstständige
IHK Saarland
Termin:
31. März 2014 - 11. März 2014, 09:00 - 16:00 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Raum:
0.02
Unterrichtung für zukünftige Selbstständige im Bewachungsgewerbe nach § 34a Gewerbeordnung bei der IHK Saarland
Im Bewachungsgewerbe gilt:
Wer sich selbstständig machen will, braucht eine Gewerbeerlaubnis vom zuständigen Gewerbeamt. Diese ist an bestimmte persönliche und fachliche Voraussetzungen geknüpft, die in § 34 a Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung geregelt sind. Fachliche Voraussetzung ist entweder die Sachkundeprüfung oder eine 80-stündige Unterrichtung. Für bestimmte besonders konfliktträchtige Tätigkeiten (beispielsweise Ladendetektive, Disko-Türsteher und City-Streifen) ist eine Sachkundeprüfung erforderlich, die von der IHK Saarland abgenommen wird. Ausführliche Informationen zur Abgrenzung der Tätigkeiten sowie weitere Informationen zur Unterrichtung und zur Prüfung finden Sie unter Kennziffer 124.
Die Mindestteilnehmerzahl bei diesen Schulungsveranstaltungen ist auf 5 Personen angesetzt, maximal können 25 Personen teilnehmen.
Auf dem IHK-Gelände kann wegen Platzmangels leider nicht geparkt werden. Das Parkhaus „Am Schloß“ befindet sich in unserer unmittelbaren Nähe. Die IHK Saarland bietet in Zusammenarbeit mit Q-Park eine vergünstigte Parkgebühr an. Dazu muss das Parkticket in der IHK umcodiert werden.
Im Bewachungsgewerbe gilt:
Wer sich selbstständig machen will, braucht eine Gewerbeerlaubnis vom zuständigen Gewerbeamt. Diese ist an bestimmte persönliche und fachliche Voraussetzungen geknüpft, die in § 34 a Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung geregelt sind. Fachliche Voraussetzung ist entweder die Sachkundeprüfung oder eine 80-stündige Unterrichtung. Für bestimmte besonders konfliktträchtige Tätigkeiten (beispielsweise Ladendetektive, Disko-Türsteher und City-Streifen) ist eine Sachkundeprüfung erforderlich, die von der IHK Saarland abgenommen wird. Ausführliche Informationen zur Abgrenzung der Tätigkeiten sowie weitere Informationen zur Unterrichtung und zur Prüfung finden Sie unter Kennziffer 124.
Die Mindestteilnehmerzahl bei diesen Schulungsveranstaltungen ist auf 5 Personen angesetzt, maximal können 25 Personen teilnehmen.
Auf dem IHK-Gelände kann wegen Platzmangels leider nicht geparkt werden. Das Parkhaus „Am Schloß“ befindet sich in unserer unmittelbaren Nähe. Die IHK Saarland bietet in Zusammenarbeit mit Q-Park eine vergünstigte Parkgebühr an. Dazu muss das Parkticket in der IHK umcodiert werden.