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Kennzahl: 17.6251

Unveränderter Basis-Zinssatz zum 1. Januar 2010: 0,12 Prozent

08.01.2010

Außenstände belasten die Liquidität des Unternehmens. Sie führen zu Zinsverlusten und verursachen Kosten. Darüber hinaus besteht die Gefahr eines Forderungsausfalls. Für jeden Unternehmer ist es deshalb wichtig, seine Außenstände möglichst schnell und ohne Verluste zu realisieren. Wenn der Schuldner nicht zahlt, hilft dem Gläubiger das Gesetz: Er gibt dem Gläubiger ab Eintritt des Verzugs einen Anspruch auf Verzugszinsen. Der gesetzliche Zinssatz liegt derzeit gegenüber Verbrauchern bei 5 Prozent über dem Basiszinssatz und bei Rechtsgeschäften ohne Beteiligung eines Verbrauchers beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozent über dem Basiszinssatz. Dieser Basiszinssatz ändert sich immer zum 1. Januar und zum 1. Juli eines Jahres.

Die Deutsche Bundesbank hat nunmehr zum 1. Januar 2010 den Basiszinssatz erneut wie im Vorjahr auf 0,12 Prozent bestimmt. Aus diesem Basis-Zinssatz ergibt sich nach   § 288 Abs. 1 BGB im Verhältnis von Verbraucher zu Verbraucher ein Verzugszinssatz von 5,12 Prozent und im Verhältnis von Unternehmer zu Unternehmer in Höhe von 8,12 Prozent. Für Geschäfte zwischen Unternehmern und Verbrauchern ist auch ein Verzugszinssatz von Höhe von 5,12 Prozent nach § 288 BGB anzusetzen.