Aktuelles

Kennzahl: 17.14981

Urheberrechtsschutz beim Verkauf „gebrauchter“ E-Books beachten

29.01.2020

Im Internet werden viele Waren als „gebraucht“ verkauft, darunter auch E-Books. Doch Achtung: Der europäische Gerichtshof hat Ende letzten Jahres entschieden, dass E-Books Urheberrechtsschutz genießen. Deshalb ist die Überlassung eines E-Books zur dauerhaften Nutzung durch Herunterladen nur möglich, wenn der Autor diesen Weg so auch vorgesehen hat.