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VAE - Beglaubigung von Rechnungen und Ursprungszeugnisse auf der MOFA-Seite
14.11.2024
Der Übergang zur neuen Version von eDAS setzt voraus, dass nur Unternehmen oder Personen mit einem UAE Pass sich registrieren und einloggen können. Da deutsche Unternehmen in der Regel keinen UAE Pass erhalten können, sind wahrscheinlich die Kunden in den VAE nun dafür verantwortlich, die Beglaubigung der Rechnungen und Ursprungszeugnisse selbst über die eDAS-Seite durchzuführen, anstatt dies von der deutschen Seite zu übernehmen.
Hier eine kurze Zusammenfassung:
Des Weiteren haben wir folgende Information erhalten:
Seit dem 1.9. ist eDAS 2.0 aktiv, und die neue Plattform erlaubt die Attestierung nur noch im Profil des Importeurs. Der Zugang zu eDAS 2.0 ist nur mit dem UAE Pass möglich. Was wir bisher sehen, ist, dass eDAS enger mit dem Zollsystem zusammenarbeitet. Die Attestierungsinformationen erscheinen mit den Zollpapieren. Der Importeur muss dann die Attestierung bezahlen, sobald das BOE in seinem Profil erscheint. Es scheint, als ob das Hochladen der Rechnung nicht mehr erforderlich ist.
Hier eine kurze Zusammenfassung:
- Nur Personen mit einem UAE Pass können sich im System registrieren und darauf zugreifen (eDAS Frequently Asked Questions)
- Es sieht so aus, als ob die Kunden in den VAE nun selbst die Beglaubigung der Dokumente über das eDAS-Portal durchführen müssen, wie es auch Ihr Außendienstler erwähnt hat. Dies passt zum Übergang zu einem stärker automatisierten und lokal nutzerbasierten Beglaubigungsprozess
- Die Hauptdokumente, die beglaubigt werden müssen, sind Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse für in die VAE importierte Waren (eDAS Frequently Asked Questions)
Des Weiteren haben wir folgende Information erhalten:
Seit dem 1.9. ist eDAS 2.0 aktiv, und die neue Plattform erlaubt die Attestierung nur noch im Profil des Importeurs. Der Zugang zu eDAS 2.0 ist nur mit dem UAE Pass möglich. Was wir bisher sehen, ist, dass eDAS enger mit dem Zollsystem zusammenarbeitet. Die Attestierungsinformationen erscheinen mit den Zollpapieren. Der Importeur muss dann die Attestierung bezahlen, sobald das BOE in seinem Profil erscheint. Es scheint, als ob das Hochladen der Rechnung nicht mehr erforderlich ist.