Kennzahl: 9.18124

VEP „NEUBAU REWE-MARKT“ inkl. paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans in Nohfelden Ortsteile Neunkirchen/Nahe und Bosen

Hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat hat das Verfahren zur Aufstellung des VEPs „Neubau REWE-Markt“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan in den Ortsteilen Neunkirchen/Nahe und Bosen und zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes eingeleitet. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,06 ha.

Die Gemeinde Nohfelden ist angesichts der fehlenden Nahversorgung des westlichen Gemeindegebietes bestrebt, geeignete Flächen für ein weiteren Nahversorgungsbereich zu entwickeln. Ein Erreichbarkeitsvergleich der fünf westlichen Ortsteile der Gemeinde Nohfelden (Eckelhausen, Bosen, Eiweiler, Selbach und Neunkirchen/Nahe) hebt hervor, dass sich der Ortsteil Neunkirchen/Nahe hinsichtlich der Kriterien der Erreichbarkeit und der Lage im Verkehrsnetz am besten für einen neuen Standort eignet (s. Einzelhandelskonzept der Gemeinde Nohfelden). Vor diesem Hintergrund soll am Ortsausgang von Neunkirchen/Nahe in Richtung Bosen ein neuer REWE-Markt mit einer Verkaufsfläche von 1.400 m² mit einem Backshop errichtet werden. Eine einzelhandelsgutachterliche Auswirkungsanalyse wurde zum Nachweis der Verträglichkeit erstellt.
Die Ein- und Ausfahrt soll über einen auszubauenden Feldwirtschaftsweg erfolgen, der an die L325 angeschlossen ist.
    
Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs werden zwischen dem Lebensmittelvollsortimenter und der L325 PKW-Stellplätze errichtet. Über die Stellplatzfläche soll auch die Anlieferung abgewickelt werden.

Die Planzeichnungen einschließlich der Planbegründung, der textlichen und zeichnerischen Festlegungen sowie der Umweltbericht und Gutachten befinden sich im Anhang als PDF-Dokument.

Die IHK Saarland ist als Träger öffentlicher Belange im Interesse seiner Mitgliedsbetriebe einer Stellungnahme abzugeben. Hierzu haben Sie die Möglichkeit uns Ihre Position zu den für Sie relevanten Themenfeldern mitzuteilen. Diese werden im Anschluss in unserer Gesamtstellungnahme mit einfließen.

Hierzu haben Sie bis zum 02. Februar 2024 Gelegenheit. Senden Sie bitte per E-Mail an: marcel.krupka@saarland.ihk.de. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Marcel Krupka telefonisch unter: 0681 9520-801 zur Verfügung.