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VNR - Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG

Profitieren Sie von gesenkten Zinsen für
Unternehmensgründungskredite

11.03.2003

Der Bund reagiert auf die anhaltende Krise im Bereich Gründung und Mittelstand. Mit Wirkung vom 2. Januar 2003 an wurden die Zinsen für alle neuen ERP-Förderkredite um 0,25 Prozentpunkte ermäßigt.

Hierzu der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement: 'Es ist mir wichtig, dass wir - in Anpassung an die Entwicklungen am Kapitalmarkt - jetzt die Zinsen für Förderkredite in der Mittelstandsfinanzierung senken. Ich bin zuversichtlich, dass dieses Zinssignal in 2003 Impulsgeber für mehr Investitionen der Existenzgründer sowie der bestehenden kleinen und mittleren Unternehmen sein wird.' Der ERP-Regelsatz beträgt nominal nunmehr in den neuen Ländern und Berlin 4,50% (vorher 4,75%), im übrigen Bundesgebiet 4,75% (vorher 5,00%), bei 100%iger Auszahlung.

Info: ERP-Darlehen
ERP-Mittel werden zur Förderung der deutschen Wirtschaft eingesetzt. Sie können immer nur anteilig eingesetzt werden, das heißt, dass Sie stets neben den ERP-Darlehen einen Anteil Eigenkapital und anderes Fremdkapital einsetzen müssen. ERP-Mittel können nur gewährt werden, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht mit Ihrem Vorhaben begonnen haben.

Für das KfW-Mittelstandsprogramm wird gleichzeitig der Zinssatz auf nunmehr nominal 4,05% (vorher 4,30%) bei 96%iger Auszahlung ermäßigt. Das DtA-Existenzgründungsprogramm hat zukünftig einen Zinssatz von 4,30% (vorher 4,55%) bei ebenfalls 96%iger Auszahlung.

Diese neuen Zinssätze gelten für mittelständische Unternehmen mit mindestens durchschnittlicher Bonität. Sofern Bonität und Sicherheiten des Kreditnehmers dies als geboten erscheinen lassen, können die Hausbanken bei der Vergabe der Förderkredite die Programmzinssätze durch einen Risikoaufschlag um bis zu 0,50 Prozentpunkte erhöhen.

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