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Kennzahl: 17.7214

Verfahrensweise bei Beginn der EU-Sicherheitsinitiative am 1. Januar 2011

03.01.2011

Die Zollverwaltung hat eine Verfahrensanweisung zu den summarischen Eingangs- und Ausgangsanmeldungen publiziert, die zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Aufgrund von diversen Umsetzungsproblemen von einigen Mitgliedstaaten kann der Echtbetrieb voraussichtlich nicht bis zum 1. Februar 2011 erfolgen. Dies bedeutet, dass bis zum 31. Januar 2011 von der Abgabe der Vorabanmeldepflicht abgesehen werden kann. Allerdings gilt diese vorübergehende Toleranz aus außenwirtschaftsrechtlichen Gründen nicht für folgende Länder: Iran, Nordkorea, Somalia und Eritrea.