Verjährung: Der Countdown läuft
07.12.2016
Das Jahresende nähert sich. Der letzte Tag des Jahres ist
häufig auch die letzte Gelegenheit, Ansprüche geltend zu machen, bevor sie
verjährt sind. Daher ist es spätestens jetzt an der Zeit zu prüfen, ob es
offene Forderungen gibt und wann diese verjähren. Grundsätzlich unterfallen
Zahlungsansprüche einer dreijährigen Verjährungsfrist. Das Gesetz selbst sieht
für einzelne Ansprüche andere Verjährungsfristen vor. So gelten für
Gewährleistungsrechte im Kauf- bzw. Werkvertragsrecht andere Fristen. Jeder,
der Inhaber von Forderungen ist, ist deshalb gut beraten jetzt zu überprüfen,
ob „seine“ Fristen zum 31.12. dieses Jahres ablaufen. Wenn ja, sollte der
Gläubiger aktiv werden und beispielsweise Zahlungsklage erheben oder den Erlass
eines Mahnbescheides beantragen. Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.