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Verjährung: Der Countdown läuft!

13.11.2024

Das Jahresende nähert sich. Der letzte Tag des Jahres ist häufig auch die letzte Gele-genheit, Ansprüche geltend zu machen, bevor sie verjährt sind.
Wichtig: Unternehmen sollten jetzt dringend prüfen,
  • ob es offene Forderungen gibt und
  • wann diese verjähren.
Grundsätzlich unterfallen Zahlungsansprüche einer dreijährigen Verjährungsfrist. Weitere Verjährungsfristen regelt das Gesetz.

Jeder, der Inhaber von Forderungen ist, ist deshalb gut beraten jetzt zu überprüfen, ob „seine“ Fristen zum 31.12. dieses Jahres ablaufen. Wenn ja, sollte der Gläubiger aktiv werden und beispielsweise Zahlungsklage erheben oder den Erlass eines Mahnbescheides beantragen.