Vermietung von Videos auch an Sonn- und Feiertagen!
IHK: Mehr Liberalisierung und Deregulierung auch im
Saarland möglich
14.06.2004
Ganz Europa und mittlerweile acht deutsche Bundesländer
erlauben die Öffnung von Videotheken an Sonn- und Feiertagen. Das
Saarland noch nicht. „Es ist höchste Zeit,“ so die IHK, „dass die
Landesregierung diese unnötige Regulierung aufhebt.“ Die
saarländischen Videotheken seien derzeit gegenüber ihren
Konkurrenten in den Nachbarregionen deutlich benachteiligt. Jeder
Saarländer könne sich in Lothringen, Luxemburg und
Rheinland-Pfalz an Sonn- und Feiertagen DVDs und Videos
ausleihen. Sprachbarrieren existierten nicht, alle Filme seien
dort auch in deutsch erhältlich. Die restriktive Regelung im
Saarland bringe deshalb Umsatzeinbußen für die saarländischen
Anbieter mit sich.
Die Situation der Branche sei ohnehin schwierig. Neue Verwertungsformen für Spielfilme wie Video on Demand über Set-Top-Boxen oder Filmabruf über Internet-Download seien auf dem Vormarsch. Sie stünden dem Nutzer rund um die Uhr und sieben Tage die Woche zur Verfügung. Auch Kinos hätten bekanntlich an allen Tagen geöffnet. Eine sachliche Rechtfertigung für diese Ungleichbehandlung gebe es nicht. Darauf habe der deutsche Bundestag bereits 1998 in einer Entschließung hingewiesen. Die Hälfte der Bundesländer haben daraufhin ihre Landesgesetze liberalisiert. Das Saarland müsse jetzt folgen, so die IHK.
Weitere Informationen:
Heike Cloß
(06 81)
95 20 – 6 00